In Bayern ist eine Gemeinde per Gesetz dazu verpflichtet eine Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Nach außen repräsentiert sich eine freiwillige Feuerwehr deshalb als eine Organisation der Gemeinde.
Allerdings haben Sie sich sicherlich auch schon mal gefragt, warum die Feuerwehr das Grillfest veranstaltet oder Ausflüge unternimmt, obwohl sie doch eigentlich andere Aufgaben hat.
Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen. Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr, als Organ der Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.
Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die geschäftsführende Vorstandschaft verantwortlich. Der Vorsitzende wird unterstützt von dem stellv. Vorsitzenden, Kommandanten, stellv. Kommandanten, Schriftführer, Kassenwart, stellv. Kassenwart, Gerätewarte, Jugendwart und den Beisitzern. Dieser Personenkreis ergibt die Vorstandschaft, welche regelmäßig zusammentritt und gemeinsam über Vereinsangelegenheiten befindet und organisiert.
Gegründet wurde der Verein im Jahr 1900. Zu den Mitgliedern zählen aktuell 44 Bürgerinnen und Bürger im Feuerwehrverein.
Zu dem Verein gehören auch die Jugendlichen und Aktiven der Wehr.